Pflegehilfsmittelpauschale
Pflegehilfsmittelpauschale mit der Elefanten Apotheke beantragen
Die Pflegehilfsmittelpauschale stressfrei beantragen und abrechnen:
Die Beantragung der Pflegehilfsmittelpauschale stellt für viele Kunden ein Hindernis dar.
Die Elefanten Apotheke unterstützt Sie gern bei der Beantragungen und Abrechnung der Pflegehilfsmittelpauschale bei Ihrer Pflegekasse.
Der Antrag:
Den Antrag auf Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, in unserer Apotheke
oder per Download (Antrag auf Kostenübernahme Pflegehilsmittel ).
Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und beantragen die Pflegehilfsmittelpauschale für Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Zusammenstellung der Hilfsmittel & Abrechnung:
Gemeinsam stellen wir die von Ihnen monatlich benötigten Pflegehilfsmittel zusammen und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln (Produktgruppe 54) zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Schutzbekleidung.
Welche Kosten werden im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale übernommen?
Gemäß Sozialgesetzbuch (XI §40) haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
im Wert von bis zu 40,00 €* im Monat bzw.(480,00 € / Jahr).*
Zusätzlich können bis zu zwei Mal im Jahr die Kosten für eine wiederverwendbare Bettschutzeinlage übernommen werden.
Diese Leistung muss zusätzlich von der Pflegekasse genehmigt werden.
Wer hat gesetzlichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale?
Um die Zuschüsse bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- - Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (Stufe1- 5) vor.
- - Die Pflege findet zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld, z.B. einer Wohngemeinschaft, statt.
- - Die Pflege wird durch eine private Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter), ggf. auch mit Unterstützung eines
professionellen ambulanten Pflegedienstes, durchgeführt.
Wichtig hierbei ist, dass Menschen, die in einem Pflegeheim leben oder sich in einem Krankenhaus aufhalten,
keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel haben. In diesem Fall ist die entsprechende Einrichtung für die Versorgung zuständig!
* Abs. 2 SGB XI: Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen einen monatl. Betrag von 40,00 € nicht übersteigen.
Die Leistung kann alternativ in Form einer Kostenerstattung erbracht werden, (dies muss gesondert mit der Pflegekasse vereinbart werden).